Der Flugplatz ist wieder geöffnet!
Seit dem 15.02.2021 ist der Fluplatz wieder geöffnet.
Allerdings ist zu beachten: In der Zeit vom 15.02.2021 bis zum 07.03.2021 sind keine Platzrundenflüge erlaubt. Auslandsflüge, wenn nötig, sind PPR.
Quelle: Gewerbepark Breigau
Flugplatz weiterhin geschlossen !
Das Regierungspräsidium Stuttgart (Landesluftfahrtbehörde) hatte mit Bescheid vom 27.01.2021 die teilweise Aufhebung der Betriebspflicht vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 angeordnet. Unter Abänderung der Entscheidung des Regierungspräsidiums wird die teilweise Aufhebung der Betriebspflicht darüber hinaus verlängert bis zum 14.02.2021. Der Betrieb erfolgt in diesem Zeitraum nur noch nach PPR-Regelung.
Neues Kompetenzzentrum für autonomes Fliegen am Flughafen Kamenz
Am Flugplatz in Kamenz soll ein Kompetenzzentrum für autonomes und elektrisches Fliegen entstehen. Unter anderem sollen dort gewerbliche Drohnen mit neuartigen Antrieben und später auch Lufttaxis getestet werden, teilte das Fraunhofer-Institut für Werkstoff- und Strahlentechnik mit. Dafür plane man auf dem Gelände des Flugpatzes ein sogenanntes Reallabor, um die neuen Antriebe und Steuerungen zu testen.
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Flugplatz Kamenz ist trotz Corona-Krise gut im Geschäft
Auf dem Flughafen in Dresden herrscht wenig Betrieb, da viele Linienflüge momentan ausfallen und die Urlauber zu Hause bleiben. Private Flieger dagegen sind trotzdem unterwegs, zum Beispiel auf dem kleinen Flugplatz in Kamenz. Hier arbeitet man fast im Normalbetrieb.
Große Maschinen können auf dem Flugplatz Kamenz zwar nicht landen. Dafür wird er von Piloten kleinerer Flugzeuge wegen seiner Nähe zu Dresden geschätzt. Auch Segelflieger heben hier gerne wegen der guten Thermik ab. Das hat sich auch während der Corona-Pandemie nicht geändert, sagt Flugleiter Ralf Wettig. Durchschnittlich 50 Starts und Landungen gebe es hier täglich. Dabei sei das Publikum gemischt und reicht vom Flugschüler bis zum Geschäftsreisenden.
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Regierungspräsidium Stuttgart aktuelle Meldung
Die Corona-Pandemie hat zu einem massiven Rückgang der Starts und Landungen auf den Flugplätzen in Baden-Württemberg geführt. Verkehrsflughäfen und kleinere Verkehrslandeplätze sind als öffentliche Infrastruktureinrichtungen verpflichtet in den Betriebszeiten, die in der luftrechtlichen Genehmigung festgelegt sind, dem Luftverkehr zur Verfügung zu stehen.